„Grooming Gang“-Anführer kann wegen Gesetzeslücke nicht abgeschoben werden
Ein Anführer einer pakistanischen Grooming-Gang wird trotz Protesten seiner Opfer überraschend aus dem Gefängnis entlassen. Eine Gesetzeslücke blockiert seine Abschiebung in die Heimat. Die Betroffenen sehen sich vom Rechtsstaat verraten. Die Politik gerät unter Zugzwang, die Schlupflöcher bei Sexualstraftätern zu schließen. Der Fall zeigt erneut die Schwächen im Umgang mit schweren Verbrechen und Abschiebungen.
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